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Die EU hat die Rechte von Fluggastpassagieren gestärkt

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Da der Flugverkehr seit vielen Jahren immer mehr zunimmt, da kommt es auch immer häufiger zu Verspätungen oder sogar zu Totalausfällen von Flügen. Damit Passagiere daraus keinen Schaden nehmen hat die EU Gesetze auf den Weg gebracht, die den Passagieren Entschädigungen zusprechen. Dies gilt natürlich nur unter gewissen Voraussetzungen. Was das für Voraussetzungen sind, erfahren Sie im folgenden Teil.

 

Die Verordnung, die den Sachverhalt der Entschädigung regelt, ist die EU-Verordnung 261/2004. Hierin werden die Fluggastrechte detailliert und explizit geregelt. Dabei kann die maximale Entschädigung bis zu 600 € betragen. Dieses Gesetz ist seit dem Jahre 2005 zu verbindlichem Recht geworden. Dieses gilt für alle Mitgliedsstaaten der EU bzw. die Fluggesellschaften, die in der EU ihren Firmensitz haben. Aber auch für ausländische Fluggesellschaften, deren verspäteter Flug in der EU landet oder abhebt. In der Verordnung wird aber nicht nur geregelt welche Entschädigung bezahlt werden muss, sondern auch die Pflichten der Fluggesellschaft gegenüber ihren Passagieren. So ist zum Beispiel festgehalten, dass die Passagiere im Falle einer Verspätung angemessen verpflegt werden müssen. Hierzu gehören natürlich Getränke und Lebensmittel. Wenn die Verspätung lang genug gedauert hat der Passagier sogar ein Recht auf ein Hotelzimmer.

 

Wenn ein Flug mehr als das 3 Stunden verspätet ist, gilt dies laut Gesetz als Totalausfall. In diesem Fall hat der Passagier das Recht auf maximale Entschädigung. Die genaue Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz, die hätte überbrückt werden müssen. Um in den Genuss der Entschädigung zukommen, muss man natürlich auch als Passagier Voraussetzungen erfüllen. So muss man definitiv spätestens 45 Minuten vor geplantem Abflug am Check in gewesen sein. Es versteht sich von selbst, dass man natürlich auch im Besitz eines gültigen Tickets sein musste. Wenn man diese Voraussetzungen erfüllt stehen die Chancen gut, dass man von der Fluggesellschaft entschädigt wird.

 

Aber nicht bei jeder Flugverspätung wird man entschädigt. So unterscheidet das Gesetz beispielsweise Verspätungen, die selbst verursacht wurden und, die nicht selbst verursacht wurden. Im Falle von Wetterkapriolen, wie beispielsweise Schnee, Sturm, Glätte, etc. oder bei höherer Gewalt wie zum Beispiel Streiks muss die Fluggesellschaft nicht haften bzw. entschädigen. Sie haften deswegen in den Fällen, in denen das Flugzeug wegen technischer Probleme nicht starten konnte. Aber auch wenn die Organisation schlampig durchgeführt wurde, muss die Airline haften. Zu schlechter Organisation zählt beispielsweise die Überbuchung von Flügen.

 

Besonders ärgerlich ist der Flugausfall für Senioren, wenn diese dann den Weg zurück nach Hause antreten müssen. Vor allem wenn diese Seniorenprobleme beim Stufensteigen haben und auf dem Weg nach Hause Stufen überwinden müssen. Abhilfe dagegen schafft beispielsweise ein Treppenlift. Er hilft Menschen mit Problemen beim Treppensteigen und befördert diese problemlos in das nächste Stockwerk. Die Treppenlifte Preise sind relativ hoch, aber dank dem Sekundärmarkt gibt es auch gebrauchte Geräte. Diese sind meistens viel billiger als Neugeräte. Auf welche Aspekte Sie beim Kauf achten müssen erfahren Sie zum Beispiel bei Ihrer örtlichen Krankenkasse oder bei Behörden, die hierfür zuständig sind. Aber auch auf Portalen wie beispielsweise www.treppenliftevergleich.de. Es lohnt sich Angebote von verschiedenen Anbietern zu vergleichen.

 


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